Petitionen

Thomas Schnelle MdL mit Landtagspräsident André Kuper MdL, Serdar Yüksel MdL und Sandra Ledig bei der Übergabe des Jahresberichts des Petitionsausschusses

Mehr als 5000 Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern NRWs haben den Landtag im vergangenen Jahr erreicht. Die Arbeit des Petitionsausschusses, in dem Thomas Schnelle ordentliches Mitglied sowie stellvertretender Ausschuss-Vorsitzender ist, hält unsere Demokratie lebendig:
Zuhören, Kümmern, Probleme lösen – die auch als Seismograph der Gesellschaft beschriebenen Petitionen erfordern harte Arbeit, die sich jedoch für jedes positive Ergebnis, welches für die Bürgerinnen und Bürger errungen wird, lohnt.
21 Ausschussmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bearbeiten die Petitionen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen seit Jahren im Sozialrecht, in den Bereichen Wohnen, Bauen, Umwelt und Verkehr, sowie im Ausländerrecht. Erreichen den Landtag mehr als hundert Gesuche zu einer Thematik, ist von „besonderen Petitionen“ die Rede.
Der Ausschuss tagt rund 15 Mal im Jahr in nicht öffentlicher Sitzung. Zu jeder Petition holt das Petitionsreferat eine Stellungnahme der zuständigen Behörde ein und gibt eine Bewertung ab. In den meisten Fällen sind die Stellungnahmen und die Recherchen der Landtagsverwaltung ausreichend, damit die Abgeordneten eine Bewertung des Sachverhalts vornehmen können. Wenn sich kein ausreichendes Bild bietet oder Fragen offenbleiben, beschließt der Ausschuss, das aufwendigere Verfahren der Erörterung nach Artikel 41a der Landesverfassung durchzuführen – das geschieht in 15 bis 20 Prozent der Fälle.
Artikel 41a ist ein bundesweit nur in NRW bestehender Zusatz, welcher den Mitgliedern des Petitionsausschusses beispielsweise Auskunftserteilung und Akteneinsicht bei allen Behörden und Einrichtungen erlaubt. Im Jahr 2019 besteht Art. 41a nun schon 50 Jahre.
Mit einer Petition hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Chance auf eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen; es kann letzten Endes sogar auf politische Entscheidungsprozesse eingewirkt werden. Und viele Bürgerinnen und Bürger nehmen dies wahr. Man darf die Bedeutung der Möglichkeit einer solchen Beteiligung nicht unterschätzen. Denn eine Demokratie, die ein besonderes Augenmerk auf Partizipation legt, ist eine lebendige Demokratie und das Petitionsrecht ist in dieser Hinsicht ein unverzichtbarer Baustein.


Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen Petitionen einreichen, auch Kinder, Jugendliche, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und Gruppen wie Vereine, Schulklassen oder Bürgerinitiativen. Fragen beantwortet das Petitionsreferat des Landtags unter Telefon: 0211/884-2143/4248 oder per Mail an petitionsausschuss@landtag.nrw.de.

Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden, Namen und Adresse des Absenders enthalten und unterschrieben sein. Über die Internetseite des Landtags www.landtag.nrw.de (Petitionen/Online Petition) können Petitionen auch online eingereicht werden. Wenn Urteile gesprochen sind oder in privatrechtlichen Auseinandersetzungen, ist der Petitionsausschuss nicht zuständig