Kinderschutzkommission

 
Als Familienvater liegt mir vor allem der Schutz unser aller Kinder besoders am Herzen. Daher engagiere ich mich auch als Abgeordneter in der Kinderschutzkommission des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Hierbei kann ich meinen breiten Erfahrungsschatz aus meiner Arbeit als Kriminalhauptkommissar a. D. einfließen lassen.

Grundlegend ist es die Aufgabe der Eltern, Familien, Erziehungsberechtigten, Freunde oder Betreuer, für das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen Sorge zu tragen. Auch wenn die allermeisten von ihnen diese Fürsorge und Liebe täglich erfahren, dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass für viele Kinder und Jugendliche die Realität anders aussieht. Denn auch diejenigen, die vermeintlich ungefährdet sind, sind nicht zwangsläufig vor Missbrauch sicher, nur weil sie unter der Aufsicht staatlicher Schutzbehörden stehen.  Man geht davon aus, dass es für das gesamte Bundesgebiet von bis zu einer Million allein von sexuellen Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche gibt.

Es ist also unabdingbar, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, sie zu unterstützen und auch Sprachrohr zu sein – denn sie sind unsere Zukunft!

Eine eigene Kinderschutzkommission für den Landtag: Fraktionsübergreifend wurde 2019 die Kinderschutzkommission als Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen auf parlamentarischer Ebene eingerichtet. Und das haben wir bisher erreicht:

Bundesweit stärkstes Kinderschutzgesetz: Mit dem ersten Landeskinderschutzgesetz unterstreicht Nordrhein-Westfalen seine bundesweit führende Rolle im Kinderschutz und setzt Maßstäbe bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Arbeit der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen wird durch die Sicherung der hohen fachlichen Standards, einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserten Konzepten und Fortbildungen der Beteiligten unterstützt und qualitativ weiter ausgebaut.

Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Das Konzept beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann.

Einrichtung einer Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“: Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen mit der Landesfachstelle eine wichtige Anlaufstelle für Fachkräfte und Personal bei Fragen zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt geschaffen.

Verbot von Kinder-Sexpuppen: Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde das Herstellen und Inverkehrbringen, der Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild durch eine Änderung des Sexualstrafrechts bundesgesetzlich unter Strafe gestellt.

Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch beschlossen: Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen den interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ermöglicht. Damit können sich Kinderärzte künftig bei einem Anfangsverdacht mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen, ohne hinsichtlich der Schweigepflicht strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Aufbau und Förderung des Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen: Das landesweite Kompetenzzentrum an der Universität Köln unterstützt die Beschäftigten im Gesundheitswesen in Fragen des Kinderschutzes, berät bei Fragen der Diagnostik in Verdachtsfällen auf Missbrauch oder Misshandlung, hilft bei der Sicherung von Befunden und stärkt die Handlungs- und Rechtssicherheit aller Akteure.

Förderung von Kinderschutzambulanzen: Seit 2019 fördert das Land Kinderschutzambulanzen, die interdisziplinär arbeiten und eng mit den regionalen Hilfsinstitutionen kooperieren. Sie sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.

Mehr Personal und Technik für die Polizei: Bei der Polizei wurden die Ermittlerstellen zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und der ihr zugrundeliegenden Missbrauchsfälle vervierfacht. Mit Investitionen von mehr als 32 Mio. Euro wurde die Vernetzung aller 47 Kreispolizeibehörden mit dem Landeskriminalamt vorangetrieben.

Task Force Kindesmissbrauch: Bei der ZAC NRW haben wir eine Task Force gegen Pädokriminalität geschaffen, bei der alle Hinweise zusammenlaufen und wirkungsvolle Strafverfolgung gewährleistet ist. Sie entwickelt mit Wissenschaft und Wirtschaft eine bundesweit einzigartige KI für Ermittlungen. Die dafür notwendigen Ressourcen stellen wir zur Verfügung.

Childhood-Häuser: Wir haben die Einrichtung eines ersten Childhood-Haus in Düsseldorf unterstützt und setzen uns für mehr Childhood-Häuser in Nordrhein-Westfalen ein. Dort bekommen Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, in einem kinderfreundlichen und geschütztem Umfeld alle wichtigen Hilfen.